Was ist ein Erbschein und was sollte man wissen?
Wenn Sie eine Erbe annehmen möchten, beispielsweise eine Immobilie, dann müssen Sie sich als Erbe ausweisen können. Dieses Dokument nennt man Erbschein. Wie Sie einen Erbschein beantragen, was Sie dabei beachten müssen und was er kostet, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:
- Ein Erbschein ist ein Dokument, welches von einem Nachlassgericht ausgegeben wird und den Erben als eben diesen bestätigt.
- Er wird dann gebraucht, wenn kein notariell beglaubigtes, öffentliches Testament oder ein Erbvertrag vorliegt.
- Für das Beantragen eines Erbscheins braucht man einen Personalausweis oder Reisepass, die Sterbeurkunde, das Familienstammbuch (oder einen anderen Nachweis für das Verwandtschaftsverhältnis) sowie Namen und Anschriften der Erben und Miterben.
- Die Gebühren für einen Erbschein berechnen sich anhand der Höhe der Erbmasse zum Zeitpunkt des Erbfalls. Bei einer Erbmasse von 300.000 € fallen mindestens 600 € Gebühren an. (§34 GNotKG)
- Verfallen kann ein Erbschein nur dann, wenn sich durch das finden eines öffentlichen Testaments die Erben ändern. Sollte dies passieren, wird das Nachlassgericht den Erbschein für nicht rechtskräftig erklären.
Die Themen in der Übersicht:
Wann braucht man einen Erbschein?
Wie beantragt man einen Erbschein?
Brauche ich einen Erbschein um eine geerbte Immobilie zu verkaufen?
Was ist ein Erbschein?
Falls kein Testament in einem Erbfall vorliegt, muss ein Erbe das Erbrecht anders ausweisen. Das kann zum Beispiel über einen Erbschein erfolgen.
Ein Erbschein wird von einem Nachlassgericht ausgegeben und bestimmt darüber, wer der tatsächliche Erbe ist. Dieser Schein wird allerdings nur dann ausgegeben, wenn dieser beantragt wurde.
Jedoch ist hier Achtung geboten, da Sie mit dem beantragen des Scheines das Erbe übernehmen. Dazu gehören nicht nur Vermögenswerte sondern auch etwaige Schulden.
Wann braucht man einen Erbschein?
Sie brauchen immer dann einen Erbschein, wenn kein öffentliches Testament vorliegt, welches notariell beglaubigt wurde. Außerdem kommen Sie mit einem notariell beglaubigten Erbvertrag um das Beantragen eines Erbscheins herum. Das heißt, solange der Erblasser nur ein privatschriftliches Testament hinterlassen hat oder keine Verfügung erlassen hat, so dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, wird ein Erbschein zwingend nötig. Ohne ihn können Sie, in diesem Fall, das Erbe nicht antreten.
Bei der Ausstellung des Erbscheins wird zusätzlich in verschiedene Arten unterschieden, welche sich nach der Anzahl der Erben und der Aufteilung des Erbes richten. Sollten sie Alleinerbe sein, erhalten Sie einen Alleinerbschein. Bei mehreren Erben wird in den meisten Fällen ein gemeinschaftlicher Schein ausgegeben. Es gibt darüber hinaus allerdings auch die Möglichkeit einen Teilerbschein zu beantragen. Dieser bezieht sich auf einen individuellen Erbteil für jeden Erben.
Die Eintragung in das Grundbuch
Laut Grundbuchverordnung müssen Sie einen Erbschein vorlegen, damit man Sie als Eigentümer in das Grundbuch eintragen kann. Erst zu diesem Zeitpunkt sind sie der tatsächliche Eigentümer der Immobilie. Wenn sie jedoch ein notariell beglaubigtes, öffentliches Testament oder einen Erbvertrag besitzen, können Sie auf einen Erbschein verzichten. Es kann jedoch trotzdem vorkommen, dass das Grundbuchamt aufgrund von ungenauen Formulierungen das Testament ablehnt.
Wie beantragt man einen Erbschein?
Sie können den Erbschein bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragen. Zuständig dafür ist meist jenes Amtsgericht, welches für den Bezirk des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen verantwortlich ist. Der Antrag kann direkt bei dem Nachlassgericht gestellt werden oder bei einem Notar in Auftrag gegeben werden, welcher ihn dann weiterleitet.
Welche Dokumente braucht man für einen Erbschein?
Für die Beantragung des Erbscheins sollten Sie diese Dokumente bereithalten:
- einen Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde
- Familienstammbuch (Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis)
Außerdem brauchen Sie die Namen und Anschriften der Miterben, sowie die der lebenden Lebenden oder verstorbenen Verwandten des Erblassers. Zudem sollten Sie das Gericht über laufende Prozesse über Ihr Erbrecht informieren.
Sie sollten bei Ihren Angaben niemals ein vorhandenes Testament verschweigen, da Sie sich so strafbar machen!
Was kostet ein Erbschein?
Grundsätzlich richten sich die Gebühren für einen Erbschein immer nach dem Wert des Erbes. Da Immobilien in der Regel ein größeres Vermögen bedeuten, fallen die Kosten entsprechend aus. Entscheidend für die Gebührenbemessung ist der Zeitpunkt des Erbfalls.
Das Ausstellen eines Erbscheins kann sich da schnell als ein kostspieliges Vergnügen entpuppen. Für einen Wert von ca. 300.000 € können hier schnell mehr als 600 € fällig werden. Ist in dem Erbe eine Immobilie enthalten, kann der Wert schnell überstiegen werden.
Nähere und aktuelle Informationen zu den Gebühren eines Erbscheins finden Sie unter §34 Gerichts und Notarkostengesetz (GNotKG).
Kann ein Erbschein verfallen?
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Erbverhältnisse anders sind, als sie angegeben wurden, verliert der Erbschein seine Rechtsgültigkeit. Manchmal kommt es vor, dass bei der Auflösung des Haushalts ein vorher nicht bekanntes Dokument oder Testament mit anderen Regelungen auftaucht. Wenn dieser Fall eintreten sollte, ist das Nachlassgericht dazu verpflichtet den Erbschein einzuziehen oder ihn für nicht rechtskräftig zu erklären.
Auch hier ist Vorsicht geboten: Wenn sie wissentlich einen falschen Erbschein beantragen machen Sie sich strafbar. Sie sollten sich daher im Voraus ausreichend informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand ersuchen.
Braucht man einen Erbschein um eine geerbte Immobilie zu verkaufen?
Ja und nein. Wie wir bereits festgestellt haben, brauchen Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie keinen Erbschein, wenn ein notariell beglaubigtes, öffentliches Testament oder ein Erbvertrag vorliegt.
Einen Erbschein brauchen Sie nur dann, wenn keins von beiden vorliegt und der Erbnachlass nach dem Erbrecht aufgeteilt werden muss. Dafür müssen Sie nachweisen können, dass Sie tatsächlich der Erbe/in sind.
Ich suche einen Anwalt für Erbrecht. Ich bin nun in einer Erbsituation und habe von dem Ablauf absolut keine Ahnung. Ich wusste auch nicht, dass man einen Erbschein braucht, wenn kein öffentliches Testament vorliegt.
Gut zu wissen, dass ein Erbschein dann gebraucht wird, wenn kein notariell beglaubigtes, öffentliches Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Mein Onkel möchte sich einen Erbschein ausstellen lassen. Er hofft, dass er durch diesen das nicht vorhandene notariell beglaubigte Testament seines Opas ersetzen kann.
Danke für den informativen Beitrag über den Erbschein. Mich interessiert das Familien und Erbrecht auch aus persönlichen Hintergründen, deshalb ist es gut zu wissen, dass man für die Beantragung eines Erbscheins einige Dokumente, wie z.B. die Sterbeurkunde und das Familienstammbuch benötigt.
Guten Tag, ich bin gerade auf der Suche nach einem Anwalt für Familien und Erbrecht. Danke für die Erläuterungen zum Thema Erbschein. Interessant, dass man für die Beantragung des Erbscheins ein Familienstammbuch benötigt.
Ich suche einen Anwalt für Erbrecht. Nun möchte mich auf dieses Thema gut vorbereiten. Ich wusste gar nicht, dass man einen Erbschein nur braucht, wenn kein beglaubigtes Testament vorliegt.