Wohnungsübergabeprotokoll: Worauf müssen Sie achten?
Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem ist es sowohl beim Einzug als auch beim Auszug wärmstens zu empfehlen, da es Sicherheit für beide Seiten schafft.
Was sollte bei einer Wohnungsübergabe protokolliert werden?
Zählerstände notieren: Halten Sie die Zählerstände an Wasseruhren und Stromzählern fest. Notieren Sie auch, sofern vorhanden, die Zählerstände an den Heizungen.
Mängel protokollieren: Falls Ihnen Mängel auffallen, sollten diese notiert werden. Protokollieren Sie die Mängel stichpunktartig, sodass Sie diese in ein paar Jahren noch nachvollziehen können. Am besten halten Sie die Mängel mittels eines Fotos fest. Manchmal hilft ein Größenvergleich im Bild. Eine Packung Papiertaschentücher hilft beispielsweise bei der späteren Einordnung, wie groß die fotografierte Fläche war.
Schlüssel auflisten: Listen Sie die Anzahl der Schlüssel auf, die Sie erhalten haben und schreiben Sie deren Funktion auf. (z. B. für Haustür, Wohnungstür, Keller, Briefkasten, Dachboden, Waschküche, Eingangstor, usw.).
Zustand der Wände dokumentieren: Begutachten Sie alle Wände. Überprüfen Sie den Zustand des Anstrichs und der Tapete. Schauen Sie genau hin, wenn diese stellenweise verfärbt ist oder sich wellt. Oft ist das ein Anzeichen für Feuchtigkeit.
Geräte und Installationen testen: Klingt fummelig, lohnt sich aber auf jeden Fall. Testen Sie, ob sämtliche elektrische Geräte funktionstüchtig sind und kontrollieren Sie die Leitungen. Auch Wasserhähne in Küche und Bad, Toilettenspülungen und Heizkörper sollten ausgetestet werden. Wenn sich das Ventil an einem Heizkörper öffnen lässt, sollten Sie ein leises Rauschen hören können.
Fenster & Türen kontrollieren: Öffnen und Schließen Sie jegliche Fenster und Türen. So erschließt sich allen Beteiligten der Zustand.
Boden & Bodenbelag prüfen: Prüfen Sie, ob der Teppich, der Holzfußboden und die verlegten Fliesen in Ordnung sind.
Achtung Schimmel: Notieren Sie, ob Schimmelbefall vorzufinden ist. Dieser kann auf feuchte Wände oder andere Schäden hindeuten. Manchmal ist er aber auch ein Zeichen für mangelhaftes Lüften. In jedem Fall ist er schädlich und sollte zügig beseitigt werden.
Zeitpunkt und Art der Erstellung des Übergabeprotokolls
Schreiben Sie das Protokoll bei einem gemeinsamen Rundgang durch die Wohnung. Am besten dann, wenn alle Möbel aus der Wohnung herausgeräumt sind. Denn nur so entdecken Sie Mängel, die sich oft in den Ecken oder hinter Möbeln verstecken. So kann gemeinsam und vor Ort beurteilt werden, was in Ordnung ist und was noch erledigt werden sollte.
Zu guter Letzt…
Alle Punkte, die im Übergabeprotokoll festgehalten und anschließend mit Ort, Datum und Unterschrift von Vermieter und Mieter bestätigt werden, gelten als bindend. Kommen danach noch Forderungen vom Vermieter, kann sich der Mieter auf das unterschriebene Dokument beziehen. Das gilt natürlich für beide Seiten. Kleiner Tipp: Halten Sie in dem Protokoll auch Renovierungszusagen des Vermieters und solche des Mieters fest, damit Uneinigkeiten vermieden werden können.
Es sind jede Menge Punkte, die in solch einem Protokoll dokumentiert werden. Deshalb sollten sich beide Parteien genug Zeit zur Wohnungsübergabe nehmen. Verlieren Sie sich bei der Auflistung der Mängel aber nicht in zu vielen Details. Ein aussagekräftiges Foto sagt mehr als tausend Worte. Das Wohnungsübergabeprotokoll und dazugehöriges Bildmaterial sollten stets zusammen aufbewahrt werden.
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