Wissenswert: Was ist das Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse?
Wer auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung ist, trifft auf Begriffe, die es vor wenigen Jahren im Bereich der Mietwohnungen noch nicht gab: Das „Bestellerprinzip“ und die „Mietpreisbremse“. Beides gilt nicht nur in Leipzig. Was ist damit gemeint und welche Auswirkungen hat es?
Bestellerprinzip gilt bundesweit
Wer die Leistung bestellt, der zahlt. Dieses Prinzip gilt bei fast allen Leistungen, die wir in Anspruch nehmen. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen wurde es über Jahre anders gehandhabt. Wenn sich die Vermieter nicht selbst um die neuen Mieter gekümmert haben, wurde der Immobilienmakler bestellt. Bezahlt würde er üblicherweise vom Mieter.
Dieser Gewohnheit hat der Gesetzgeber nun einen Riegel vorgeschoben. Heute gilt bei Neuvermietungen: Wer den Makler bestellt, der zahlt ihn auch. Ziel ist es, die Mieter zu schützen. Gegen das Bestellerprinzip zieht der Immobilienverband Deutschland (IVD) vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Mietpreisbremse – soll die Kosten bremsen
Steigende Mieten können für Mieter zum Problem werden. Davor soll die Mietpreisbremse schützen. Sie gilt nicht bundesweit, sondern nur in Regionen, in denen die Mietsituation als besonders angespannt gilt. Ganz wichtig: Die Mietpreisbremse gilt ausschließlich bei Wiedervermietungen.
In den Städten und Regionen, in denen die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. Ziel ist auch bei der Mietpreisbremse, der Schutz der Mieter. Kritiker befürchten, dass sich die Mietpreisbremse negativ auf den Bau neuer Wohnungen auswirken könnte.
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