So wird Ihr Immobilienkauf und -verkauf ein Erfolg: Tipps und Tricks für den Notartermin!
Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, was bei einem Notartermin geschieht?
Der Notar gehört beim Eigentümerwechsel einer Immobilie genauso dazu wie der Grundbucheintrag oder die Grunderwerbsteuer. Der Notartermin garantiert ein sicheres Geschäft für beide Seiten, da der Notar der Neutralitätspflicht unterliegt. Es ist seine Pflicht, den Kauf zu begleiten und auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Was passiert vor dem Notartermin?
Die Aufgabe des Notars besteht darin, den Immobilienkauf/-verkauf dem Gesetz entsprechend zu begleiten. Er sichert die Ansprüche der Verkäufer und Käufer und schützt mit seiner Arbeit vor Fehlern oder Irrtümern. Der Entwurf für den Kaufvertrag wird vom Notar eigenhändig aufgesetzt. Damit stellt er sicher, dass dieser dem geltenden Recht entspricht.
Vor dem Notartermin versendet der Notar den Kaufvertragsentwurf an Käufer und Verkäufer. Beide Parteien lesen den Entwurf aufmerksam durch und markieren sämtliche Stellen, die unklar oder unverständlich sind. In einigen Fällen bittet der Notar beide Parteien schon vor dem Aufsetzen eines Vertrags zum Gespräch. Etwa dann, wenn Sonderrechte im Grundbuch eingetragen sind oder eine Immobilie mit bestehenden Mietverhältnissen verkauft wird. Mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtskräftig und müssen daher in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
Was erwartet Käufer und Verkäufer beim Notartermin?
Beim Notartermin wird schließlich der Kaufvertrag beurkundet. Anwesend sind Verkäufer und Käufer der Immobilie sowie der Notar. Zu Beginn werden die Personalien von Käufer und Verkäufer anhand des Personalausweises geprüft. Anschließend liest der Notar den kompletten Kaufvertrag laut vor. Seien Sie in diesem Moment besonders aufmerksam und nutzen Sie Ihre Chance auf Klärung von offenen Fragen, denn nach der Unterzeichnung ist der Vertrag rechtsgültig. Während des Vorlesens haben Käufer und Verkäufer jederzeit die Möglichkeit, Fragen zum Kaufvertrag zu stellen. Ziel ist es, dass der Kaufvertrag für beide Parteien verständlich ist. Erst dann unterzeichnen beide Parteien den Kaufvertrag. Außerdem unterschreibt der Notar. Kopien des Dokuments erhalten beide Parteien, das Original bleibt beim Notar. Um dem Recht in allen Punkten Genüge zu tun, erhalten auch das Finanzamt, das Grundbuchamt, der Makler sowie gegebenenfalls der Verwalter und die Bank eine Kopie des Kaufvertrags.
Und jetzt?
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags veranlasst der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorliegt und der Verkäufer dem Notar den Erhalt des Kaufpreises bestätigt, wird der Käufer als neuer Besitzer des Immobilie ins Grundbuch eingetragen.
Tipps und Tricks
Tipp 1: Der Käufer wählt und bezahlt den Notar
Das mag auf den ersten Blick ein Nachteil sein, bietet dem Käufer aber eine gewisse Sicherheit. Wer kann, sollte auf Erfahrungen von Freunden und Bekannten zurückgreifen und sich so einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Notar sichern.
Tipp 2: Fristen einhalten
Der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit. Deshalb sollten Darlehensanfragen bei der Bank und die Beschaffung von Dokumenten nicht unnötig hinausgezögert werden. Nicht jede Behörde ist sofort erreichbar, nicht jeder Sachverständige hat gleich den passenden Termin frei. Wer einen Notartermin hat, um eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen, sollte sich rechtzeitig darum kümmern, dass alle notwendigen Unterlagen, die für die Beurkundung benötigt werden, vorliegen. Damit der Immobilienkauf reibungslos vonstatten geht, sollten sich sowohl Käufer als auch Verkäufer an die mitgeteilten Fristen halten. Andernfalls kommt es zu Verzögerungen, die für beide Seiten Unsicherheit, zusätzlichen Stress und im ungünstigsten Fall weitere Kosten bedeuten.
Tipp 3: Fragen stellen und Klarheit schaffen
Offene Fragen sind ein wichtiger Bestandteil bei der Beurkundung. Die Verkaufsabwicklung durch einen Notar ist von Rechtswegen deshalb vorgeschrieben, damit alle beteiligten Parteien Sicherheit haben und wissen, worauf sie sich einlassen.
Tipp 4: Hilfe vom Makler annehmen
Wer keinen Notar kennt, kann sich an seinen Makler wenden. Dieser hilft gern weiter, kümmert sich um Formalitäten und Termine und begleitet auf Wunsch auch Käufer und Verkäufer zum Notartermin oder ist stellvertretend für Sie anwesend. Auch wir sind Ihnen hierbei gern behilflich. Sprechen Sie uns einfach an.
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