Leipziger Kindergärten – ein breites Spektrum der Kinderbetreuung
Für viele heißt es: Kein Umzug ohne Familie. Oft ist es die berufliche Entwicklung, sprich die Karriere der Eltern, die einen Umzug notwendig werden lassen. Längst vorbei die Zeiten, in denen sich die Familie einzig nach Papa richtete.
Die Realität hat heute in vielen Familien ein anderes Gesicht, als noch vor zwanzig oder dreißig Jahren. Dazu gehört auch, dass die Verfügbarkeit von Kita-Plätzen oft die Entscheidung über den künftigen Wohnort beeinflusst.
Wir wissen, wie wichtig für junge Familien ein verlässlich zugesagter Kitaplatz ist. Deshalb kümmern wir uns darum! Wir versorgen unsere Interessenten mit allen wichtigen Informationen. Sagen Ihnen, wo Sie kompetente Ansprechpartner in den Kitas finden und wo die Einrichtungen zu finden sind.
Betreuungsangebote in Kitas, Horten, bei Tagesmüttern und -vätern
Wenn Sie sich gleich jetzt informieren möchten und vielleicht die ersten Schritte bei der Organisation des passenden Kitaplatzes für Ihr Kind unternehmen möchten, finden Sie hier den Link zum Elternportal der Stadt Leipzig. Eltern finden dort Informationen zu Betreuungsangeboten in Kitas, Horten und bei Kindertagespflegepersonen: https://www.meinkitaplatz-leipzig.de/
Auf der Suche nach dem Kita-Platz: Wenn Sie jetzt schon aktiv werden möchten
Wenn Sie jetzt schon wissen, wo in Leipzig Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen oder welche Betreuungseinrichtung Ihnen das bietet, was Ihnen wichtig ist, können Sie jetzt aktiv werden. Reichen Sie hier ihre Bedarfsanmeldung ein. Der Assistent führt Sie schrittweise durch die Anmeldung.
Melden Sie schon jetzt den Bedarf für einen Platz in einer bestimmten Kita, einem Hort oder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater an.
Geben Sie Ihre Wunscheinrichtungen und Ihre Stammdaten an sowie Ihre Einwilligung zu den Datenschutzrichtlinien. Ihr Anliegen wird direkt an die jeweiligen Einrichtungen und die Stadt Leipzig gerichtet. Verbindlich wird diese Anmeldung erst nach einem Gespräch zwischen den Eltern oder den Sorgeberechtigten und der jeweiligen Einrichtung.
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