Rauchmelderpflicht: Rauchmelder Vorschrift in Sachsen
Als Ihr Immobilienmakler in Leipzig informieren wir an dieser Stelle immer wieder über Neuerungen im Miet- und Wohnrecht. Seit dem 1. Januar 2016 gilt die Rauchmelderpflicht in Sachsen für Neubauten. Wie immer, wenn es Neuerungen gibt, erscheinen Trittbrettfahrer, die sich die Unsicherheit der Mieter und Hausbesitzer zunutze machen. Aber davon gleich mehr.
Wir erklären, für wen die Rauchmelderpflicht gilt, wo diese zu installieren sind, und wie Sie sich und Ihre Immobilie schützen.
Rauchmelderpflicht: Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
Sie fragen sich, wo Rauchmelder installiert werden müssen? Zunächst müssen in Sachsen alle Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet werden, deren Baubeginn nach dem 31.12.2015 liegt. Auszustatten sind alle Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und darüber hinaus in Fluren, die zu diesen Räumen führen.
Wenig Sinn hat die Installation eines Rauchmelders über Kochstellen oder in Bädern. Der Grund: Die Geräte können üblicherweise nicht zwischen Qualm, wie er beim Brand entsteht und Wasserdampf, wie beim Duschen oder Kochen, unterscheiden.
Wer muss einen Rauchmelder Installieren?
Verantwortlich für den Einbau oder die Nachrüstung der Rauchmelder ist der Bauherr des Hauses. In allen anderen Bundesländern ist es der Eigentümer. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümer nicht zur Installation verpflichtet, sie erscheint jedoch sinnvoll. Denn diese Geräte können mit geringem Aufwand Leben retten. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft.
Wer kontrolliert die Installation der Rauchmelder in Sachsen?
Im Falle eines Brandes mit Personenschaden findet eine Kontrolle statt. Kann der Bauherr den Einbau der geeigneten Rauchmelder dann nicht belegen, wird es eng. Aber schon heute leisten sich die wenigsten Vermieter die Blöße, keine Rauchmelder zu montieren.
Welche Gefahren bestehen durch die Rauchmelderpflicht?
Merkwürdige Frage, welche Gefahren könnten schon durch die Montage eines Rauchmelders entstehen? Sind diese Geräte doch genau dazu gedacht, Gefahren abzuwenden. Es sind nicht die Rauchmelder, die Probleme bereiten, sondern Langfinger. Sie geben sich in verschiedenen Bundesländern schon heute als Kontrolleure aus.
Auf diese Weise verschaffen sie sich Zugang zu Wohnungen und Häusern. Sammeln wichtige Informationen zu Absicherung gegen Einbruch und verabschieden sich mit einem heimtückischen »Auf Wiedersehen«. Deshalb unser Hinweis: Lassen Sie sich Ausweise zeigen und melden Sie diese Besuche dem Vermieter oder gleich den Behörden.
Sie haben Fragen zu den Themen Wohnungsmiete oder Hauskauf, sind vielleicht gerade auf der Suche nach einem neuen Zuhause in oder um Leipzig? Dann sprechen Sie uns an. Wir sind Ihr Immobilienmakler in Leipzig.